Sie sind da!
Nach den Regierungsbeschlüssen der umfassenden und im raumplanerischen Sinn durchaus als „sehr modern“ zu bezeichnenden Novellen des Raumplanungsgesetzes als auch des Grundverkehrsgesetzes sind wir weiterhin mit den Auswirkungen für mehrere spezifische Liegenschaften beschäftigt, die wir für private Eigentümer als auch Unternehmen im Ländle begleiten.
Mit Anfang 2019 laden wir auf Basis dieser projektspezifischen Erfahrungen sowie einigen interdisziplinären Klausuren auch wieder zu unseren interdisziplinären nicht öffentlichen „ERNSThaften“ Expertendialogen, in denen wir uns von ersten Einschätzungen zu den neuen Ermessens- und Interpretationsspielräume über Auswirkungen auf Liegenschaftsbewertungen bis hin zu verfassungsrechtlichen Bedenken zur neuen Gesetzeslage austauschen.
Die spezifischen Projekt- und Portfoliobewertungen setzen wir auch diesen Winter fort – wobei die Priorisierung von Besichtigungen in oder nächst Schigebieten erfahrungsgemäß direkt proportional zur Schneehöhe ist 🙂
Teilnahme an unseren Expertendialogen nur auf persönliche Einladung!
Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne unter der Emailadresse > office@die-ernst.at
Zur Vorgeschichte der aktuellen Gesetzesnovellen RPG & GVG:
Der für Ende 2017 angekündigte Entwurf der RPG-Novelle wurde schließlich am 23.03.2018 in einer Pressekonferenz der Landesregierung vorgestellt – und auch sein Zwilling: das Grundverkehrsgesetz.
Im April 2018 wurden die Gesetzesentwürfe zur internen Begutachtung ausgesandt und – wie angekündigt – die Entwurfstexte beider Novellen wurden im Mai 2018 für Interessierte zur Diskussion im Internet ohne jegliche Zugangshürde veröffentlich.
Im August hat die externe Begutachtungsfrist geendet, wobei die eingelangten Stellungnahmen im Sinne der Transparenz ebenfalls auf der Homepage der Vorarlberger Landesregierung veröffentlicht wurden.
Nachfolgend wurden auch die Regierungsvorlagen mit mehreren durchaus wesentlichen Änderungen gegenüber den ursprünglichen Entwürfen veröffentlicht – und zahlreiche Inhalte wurden auch in anderen Bundesländern diskutiert, von „vorbildhaft und hoffentlich bald auch bei uns“ bis „je früher ein verfassungsrechtliches Machtwort für diesen Eingriff in Eigentumsrechte desto besser“ ….
Am 14. November 2018 erfolgten schließlich die Beschlussfassungen des Landtags mit Ankündigung zur Kundmachung für Jänner 2019, woraus sich die Rechtskraft mit 1. März 2019 errechnet.
Hinweis Presseartikel zu den Entwürfen der Novellen RPG & GVG 25.02.2018
Auf Einladung des Standard verfasste Evelyn Susanne ERNST einen Artikel anläßlich der zeitgleichen Entwürfe von Novellen zur Raumplanungsgesetzgebung resp. Bauordnung in Wien und Vorarlberg inklusive einem dazu von Fr. ERNST geführtem Interview mit den Rechtsanwälten Michael HECHT / Fellner Wratzfeld & Partner sowie Stefan LAMPERT / Wolf Theiss Rechtsanwälte.
Artikel von Evelyn Susanne ERNST in der Beilage Recht und Wirtschaft des Standard erschienen am 25.05.2018 zu den Entwürfen der Bauordnungsnovelle in Wien sowie den Entwürfen der Novellen zum Raumplanungsgesetz und dem Grundverkehrsgesetze in Vorarlberg:
https://derstandard.at/2000080267516/Auf-dem-Verhandlungsweg-zu-besseren-Bauprojekten