Ab 21.03.2019 wird die neue Widmungskonkretisierung „überwiegend geförderter Wohnbau“ bei Umwidmungen nun also rechtliche Realität …

… „überwiegend“ formuliert das Gesetz allerdings „2/3 Anteil“ laut einem Schreiben, das zwar inhaltlich den Gemeinderat passiert hat aber juristisch nicht so klar zu benennen ist – auch Ausnahmen sollen möglich sein, bei komplexen Gegebenheiten, oder so.

IMMERHIN: das Instrument der Städtebaulichen Verträge ist nun bald 5 Jahre lang zumindest vom Gesetzestext her unverändert, im Gegensatz zu den sonstigen gut 170 Änderungen im Jahr 2018 war die Formulierung des § 1a im Wiener Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch auch weiterhin „perfekt“, oder zumindest ausreichend.

In welchem Verhältnis stehen nun aber die Städtebaulichen Verträge zu der Forderung des Anteils von 2/3 geförderter Wohnbau? RECHT kompliziert, scheint es uns – von Stadtplanern, Juristen und Immobilienentwicklern höchst unterschiedlich geführte Diskussionen!

… besonders divers übrigens auch die Postings in der online-Versionen des nachfolgenden Artikels, bei dem Evelyn Susanne ERNST nach Ihrer aktuellen Einschätzung ebenso gefragt wurde wie der Doyen der Wiener Bauwirtschaft Winfried KALLINGER und Hans Jörg ULLREICH als Bauträgersprecher der Wiener Wirtschaftskammer:

https://derstandard.at/2000099603305/Neue-Widmungskategorie-sorgt-fuer-Verunsicherung

Artikel im Format pdf:

… Immobilienentwickler wissen welcher Aufgabe wir uns da stellen,
ABER:
wir haben „finally“ mit dem Unternehmen smart modelling solution

Spezialisten samt geeigneten Programmen gefunden,
die uns nicht nur verstehen sondern sich auch bereits

seit einigen Wochen an die komplexe Programmieraufgabe mit
„dynamischer Vielfalt von variablen Parametern“ wagen!

„Bye bye Excel Aera“ > „welcome RealEstateCalc“
wenn Sie mehr darüber wissen wollen
freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme
>
office@die-ernst.at

… und stellen Ihnen gerne gemeinsam mit Hrn. Tahir TAHIROV,
Geschäftsführer der internationalen
smart modelling Solutions,
unsere derzeitigen Softwarennovitäten für Immobilienentwicklungen vor –
im Austausch für Ihre Fragen bzw. Tauglichkeitsprüfungen
!

Wir freuen uns, dass unser Artikel zu Städtebaulichen Verträgen in Wien
von 68 Beiträgen zu Immobilienthemen im Ghezzo-Blog

im Jahr 2018 der „Zweitmeistgelesene“ war

(ein hübsches Wort noch dazu!)

http://ghezzo.at/am-meisten-gelesen-top-ten-blogbeitraege-2018/

hier nochmals der Link zum Originalbeitrag:

http://ghezzo.at/staedtebauliche-vertraege-in-wien/


Potentiale Immobilienentwicklungen <> aktuelle Raumplanung
Grundlage für (unternehmensinterne) Strategien 2020

Prüfungen und allfällige Aktualisierungen von Bewertungen
auf Basis von aktuellen Marktanalysen sowie rechtlichen Grundlagen.

Wir analysieren aktuelle lokale und regionale Trends im Zusammenhang mit den
aktuellen strategischen immobilienwirtschaftlichen bis gesetzlichen raumplanungsrechtlichen Grundlagen

… besichtigen einige Liegenschaften vor Ort und tauschen uns dabei interdisziplinär aus
– über praktische Erfahrungen bis hin zu spezifischen Themen von Sondernutzungen.

Sie sind da!

Nach den Regierungsbeschlüssen der umfassenden und im raumplanerischen Sinn durchaus als „sehr modern“ zu bezeichnenden Novellen des Raumplanungsgesetzes als auch des Grundverkehrsgesetzes sind wir weiterhin mit den Auswirkungen für mehrere spezifische  Liegenschaften beschäftigt, die wir für private Eigentümer als auch Unternehmen im Ländle begleiten.

Mit Anfang 2019 laden wir auf Basis dieser projektspezifischen Erfahrungen sowie einigen interdisziplinären Klausuren auch wieder zu unseren interdisziplinären nicht öffentlichen „ERNSThaften“ Expertendialogen, in denen wir uns von ersten Einschätzungen zu den neuen Ermessens- und Interpretationsspielräume über Auswirkungen auf Liegenschaftsbewertungen bis hin zu verfassungsrechtlichen Bedenken zur neuen Gesetzeslage austauschen.

Die spezifischen Projekt- und Portfoliobewertungen setzen wir auch diesen Winter fort – wobei die Priorisierung von Besichtigungen in oder nächst Schigebieten erfahrungsgemäß direkt proportional zur Schneehöhe ist 🙂

Teilnahme an unseren Expertendialogen nur auf persönliche Einladung!
Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne unter der Emailadresse > office@die-ernst.at

Zur Vorgeschichte der aktuellen Gesetzesnovellen RPG & GVG:

Der für Ende 2017 angekündigte Entwurf der RPG-Novelle wurde schließlich am 23.03.2018 in einer Pressekonferenz der Landesregierung vorgestellt – und auch sein Zwilling: das Grundverkehrsgesetz.

Im April 2018 wurden die Gesetzesentwürfe zur internen Begutachtung ausgesandt und – wie angekündigt – die Entwurfstexte beider Novellen wurden im Mai 2018 für Interessierte zur Diskussion im Internet ohne jegliche Zugangshürde veröffentlich.

Im August hat die externe Begutachtungsfrist geendet, wobei die eingelangten Stellungnahmen im Sinne der Transparenz ebenfalls auf der Homepage der Vorarlberger Landesregierung veröffentlicht wurden.

Nachfolgend wurden auch die Regierungsvorlagen mit mehreren durchaus wesentlichen Änderungen gegenüber den ursprünglichen Entwürfen veröffentlicht – und zahlreiche Inhalte wurden auch in anderen Bundesländern diskutiert, von „vorbildhaft und hoffentlich bald auch bei uns“ bis „je früher ein verfassungsrechtliches Machtwort für diesen Eingriff in Eigentumsrechte desto besser“ ….

Am 14. November 2018 erfolgten schließlich die Beschlussfassungen des Landtags mit Ankündigung zur Kundmachung für Jänner 2019, woraus sich die Rechtskraft mit 1. März 2019 errechnet.

Hinweis Presseartikel zu den Entwürfen der Novellen RPG & GVG 25.02.2018

Auf Einladung des Standard verfasste Evelyn Susanne ERNST einen Artikel anläßlich der zeitgleichen Entwürfe von Novellen zur Raumplanungsgesetzgebung resp. Bauordnung in Wien und Vorarlberg inklusive einem dazu von Fr. ERNST geführtem Interview mit den Rechtsanwälten Michael HECHT / Fellner Wratzfeld & Partner sowie Stefan LAMPERT / Wolf Theiss Rechtsanwälte.

Artikel von Evelyn Susanne ERNST in der Beilage Recht und Wirtschaft des Standard erschienen am 25.05.2018 zu den Entwürfen der Bauordnungsnovelle in Wien sowie den Entwürfen der Novellen zum Raumplanungsgesetz und dem Grundverkehrsgesetze in Vorarlberg:
https://derstandard.at/2000080267516/Auf-dem-Verhandlungsweg-zu-besseren-Bauprojekten

Habemus novellam – und zwar gleich doppelt!

Seit 1. März 2019 gelten sie nun also, die am 14. November 2018 von der Landesregierung beschlossenen Novellen des Raumplanungsgesetzes als auch des Grundverkehrsgesetzes.

Wir diskutieren interdisziplinär (neue) Parameter, Auswirkungen, Einschätzungen, Prognosen, Bedingnisse, Szenarien etc. – und zwar sowohl grundsätzlich als auch anhand mehrerer konkreter Beispiele, für die wir um unsere Einschätzung angefragt wurden.

Bei Fragen zu unseren Tätigkeiten, Interesse an einem fachlichen Austausch,
Teilnahme an unseren interdisziplinären Expertendialogen
freuen wir uns über Ihre Nachricht
unter office@die-ernst.at

SEMINAR IST AUSGEBUCHT

Freie Plätze zum Seminar am 06.05.2019 mit gleichem Thema,

für das wir uns über die Zusage als Co-Referent Michael PECH / ÖSW-AG besonders freuen

Programm und Anmeldung auf der Homepage der zt:akademie als Veranstalterin

> zt:akademie Seminar 6. Mai 2019 ab 18h

Kurzseminar am 20.02.2019 von 17-20h in der zt:akademie der Ziviltechnikerkammer für Wien, Niederösterreich und das Burgenland

                   Geförderter und gemeinnütziger Wohnbau in Wien –
      von B wie „Bauordnungsnovelle“ bis W „wissenswerte Grundlagen“

DAS aktuelle Thema für Projektentwickler, Raumplaner und Architekten,
seit der am 21.12.2018 mit LGBl idF 69/2018 kundgemachten Bauordnungsnovelle Wien
nicht zuletzt da nun

  • mit 3-monatiger Frist ab Kundmachung
  • zukünftige Umwidmungen ab 5.000 m2
  • „im Normalfall“
  • zu 2/3 mit der Widmungskonkretisierung „geförderten Wohnbau“ festzulegen sind.

Wir freuen uns besonders über die Zusagen von

Michael GEHBAUER/Geschäftsführer WBV-GPA und
Cilli WILTSCHKO/Projektentwicklerin & GF der Planungsgesellschaft innerhalb der WBV-GPA

die nicht nur seit vielen Jahren für Ihre innovativen Wohnbauprojekte des gemeinnützigen Bauträgers WBV-GPA bekannt sind, sondern auch mit Fertigstellung allein in den Jahren 2016-18 von 92.279 m2 Wohnnutzfläche in 12 Projekten reiche aktuelle Erfahrungen für die Teilnehmer des Seminares sowohl im gemeinnützigen und geförderten als auch im Mix mit freifinanzierten Projekten anbieten.

Die geplanten Themenschwerpunkte der 3 Referenten aus Sicht der Raum-/Stadtplanung, Projektentwicklung und vor allem deren Realisierung sind u.a.

  1. Überblick geförderter und gemeinnütziger vs. freifinanzierter Wohnbau in Wien
  2. relevante alte und neue Regelungen zum geförderten Wohnbau in der aktuellen Bauordnung
  3. (Ober)Grenzen in der Kalkulation von Baukosten, Grundstückskostenanteil etc.
  4. (verbindliche) Standards von Nutzungen, Materialien, Bauträgern, Mieteransprüchen
  5. Erfahrungen aus der gemeinsamen Entwicklung freifinanzierter + gemeinnütziger/geförderter Wohnbau
  6. zukünftige Trends im Wohnbau

Programm siehe Homepage der Veranstalterin

AUSGEBUCHT – LEIDER KÖNNEN AUCH FÜR DIE WARTELISTE KEINE WEITEREN ANMELDUNGEN ENTGEGENGENOMMEN WERDEN!
Link > https://www.ztakademie.at/seminare/details?vid=5054
Hinweis: das Seminar ist öffentlich, Mitglieder der Ziviltechnikerkammer erhalten die üblichen Reduktionen

Bei inhaltlichen Fragen oder Anregungen zu weiteren Themenschwerpunkten 
wenden Sie sich gerne auch direkt an > office@die-ernst.at

Potentialbewertung ausgewählter Liegenschaften
u.a. im Hinblick auf die Novellierungen des Raumplanungs- und Grundverkehrsgesetz im Jahr 2018

Grundlage für unsere Bewertungen sind – neben persönlichen „Ländle-Kenntnissen seit den 60-er Jahren“ sowie Fachkenntnissen der verschiedensten Phasen der Raumplanung aus den letzten > 30 Jahren sowie > 1 Jahrzehnt auch der Immobilienentwicklungen – unsere regionalen Standort- und Marktanalysen mit besonderer Berücksichtigung der Mikro- und Makroentwicklungen sowie der Erfahrung mit Raumplanungsverfahren aus vergleichbaren abgeschlossenen bzw. laufenden Verfahren

Diese Termine sind nicht öffentlich.

Von Grundsatzfragen zu Liegenschaften bis hin zu

raumplanungsrechtlichen oder marktwirtschaftliche Expertisen –

kontaktieren Sie uns gerne!

Wir tauschen uns immer gerne auch außerhalb unserer vorhandenen Netzwerke

über lokale Fragestellungen oder Einschätzungen vor Ort aus,

wofür wir Ihnen – auf Wunsch – im Gegenzug gerne entsprechende Experten empfehlen.

Am 23.01.2019 von 15h30-17h30 werden sich Evelyn Susanne ERNST und
Rechtsanwalt Michael HECHT / Kanzlei fwp im Rahmen der kommenden
       ARS-Jahrestagung 2019 der Immobilien-Projektentwicklung
gemeinsam in einem Vortrag nach Einleitungen zu einigen spezifischen interdisziplinären Themenbereichen und relevanten Exkursen zu Städtebaulichen Verträge in Wien zusammenfassend auch die Frage beleuchten:

          „Städtebaulicher Vertrag und die WBO-Novellen 2018
     – angekündigter grosser Wurf oder doch alles beim Alten?“

und dabei mit folgenden Schwerpunkten die 2-tägige Fachveranstaltung abschliessen:

  1. Vom Allgemeinbegriff der Vertragsraumordnung bis „Städtebauliche Verträge”
  2. Öffentliches Raumplanungsrecht – nun auch noch Privatrecht?
  3. Exkurs: Erfahrungen aus anderen Bundesländern, Deutschland und der Schweiz
  4. Städtebauliche Verträge WBO 2014 bis zu den Novellen 2018 (gemeinsam mit Michael HECHT)
  5. Theoretische und praktische Inhalte in Städtebaulichen Verträgen (gemeinsam mit Michael HECHT)

Das detaillierte Programm zu den weiteren vielfältigen Vorträgen am 22. & 23. Jänner 2019 von

  • Franz PÖLTL „Aktuelle Entwicklungen am Investmentmarkt“
  • Robby SCHWERTNER „Blockchain-Lösungen für die Immobilienwirtschaft“
  • Karin FUHRMANN „Aktuelles im Immobiliensteuerrecht“
  • Ralf D. POCK „Das neue Bundesvergabegesetz in der Immobilienentwicklung“
  • Sebastian G. NITSCH „Praxisbericht: Projekt- und Quartiersentwicklung Althan Quartier“
  • Phillipp KAUFMANN „Bessere Gebäude & Quartiere – Gewinn mit gutem Gewissen“
  • Daniel RICHTER „Aktuelle rechtliche Themen der Projektentwicklung“
  • Markus TRETTNAK „Optimale Preisgestaltung bei Wohnbauten – preispsychologische Strategien für mehr Erfahrung bei Bauträgerobjekten“

sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie über nachfolgenden
Link zum Veranstalter  ARS Akademie für Recht, Steuern und Wirtschaft:

Programm ARS Jahrestagung Projektentwicklung 2019
bzw. als pdf-Dokument ARS Jahrestagung Immobilien-Projektentwicklung 2019

AUSGEBUCHT!

Information über die Homepage des Veranstalters zt:akademie
 > Programm
Anmerkung: Für die Teilnahme ist eine ZT-Mitgliedschaft NICHT erforderlich
Ziviltechniker und Anwärter erhalten die üblichen Reduktionen für Mitglieder der ZT-Kammer.

Seminar am 12.12.2018 von 18:00-20:00 in der zt:akademie (ehem. arch+ing Akademie)
der Kammer der Ziviltechniker für Wien, Niederösterreich und das Burgenland

von DI ZT (r) Evelyn Susanne ERNST / DIe ERNST gemeinsam mit
        RA Dr. Michael HECHT/Kanzlei Fellner Wratzfeld & Partner

In diesem Kurzseminar werden die wesentlichen Aspekte der WBO-Novellen 2018 im Kontext von Projektentwicklung, Stadtplanung und Verfahrensrecht behandelt u.a.

  • neu formulierte übergeordnete Planungsziele „leistbares Wohnen“ und „Klimaschutz“
  • neue Widmungskategorie „(überwiegend) geförderter Wohnbau“
  • Verbot kurzfristige Vermietungen „air-bnb“
  • Fassadenbegrünung als neue Bebauungsbestimmung
  • Entfall Einlagerungsräume
  • Änderungen Stellplatzverpflichtung
  • Änderungen baubehördliche Genehmigungsverfahren

Welche Inhalte der Pressekonferenzen und Begutachtungsentwürfe und Gerüchte erlangten tatsächlich rechtliche Verbindlichkeit mit Beschlussfassung der „großen“ WBO Novelle vom 22.11.2018?

Der im August 2018 zur externen Begutachtung veröffentlichte Entwurf samt „Erläuternden Bemerkungen“ enthielt nicht nur aus diversen Fachkreisen angeregte Verbesserungen und Vereinfachungen sondern auch mehrere Überraschungen, denen im Herbst zahlreiche Gerüchte folgten z.B um die kolportierte Änderung der Mindestwohnungsgröße von 30 m2 auf 25m2 oder doch Beibehaltung der 30m2 – wobei im Zuge dieser Diskussionen die in Wien gesetzliche verankerte Regelung der Mindestgröße manchen überhaupt erst bekannt wurde.

z.B. zur neuen Widmungskategorie geförderter Wohnbau mit in Oktober noch „überwiegend“ d.h. > 50% oder im November einem verpflichtenden Mindestanteil von 2/3 und somit nur noch zulässigen Anteil von max. 1/3 freifinanzierten Wohnungen – für alle Liegenschaften oder gibt es dafür Mindestgrößen, Ausnahmen …?

zur Vorgeschichte

Im April 2018 wurde in einer Pressekonferenz eine umfangreiche Novellierung der Wiener Bauordnung aus wohnungs-, sozial- und stadtentwicklungspolitischen Gründen mit den (politisch) erklärten Zielen, leistbares Wohnen durch kostengünstigeres Bauen, Verbesserungen zu Klimaschutz und Energieeffizienz sowie Verfahrensvereinfachungen und -beschleunigung für September 2018 angekündigt.

Bereits die kurzfristig vorgezogene „kleine“ Novelle vom Juni 2018 zur Bewilligungspflicht vor Abbruch von Gebäuden älter als 1945 sorgte für spitzfindige eigentums- und verfahrensrechtlichen Diskurse nicht nur bei Juristen und Immobilienentwicklern.