Seminar am Do 17. Oktober 2019 / 14:00-18:00
im zt:forum Graz, Schönaugasse 7 / 3. OG
der Bildungsakademie der Ziviltechnikerkammer Steiermark & Kärnten:
„Immobilienentwicklung: Erfolgreich im Recht!
Aktuelle Themen für Ziviltechniker und Projektentwickler“
mit Augenmerk auf aktuelle Fragestellungen
zu folgenden interdisziplinären Themenschwerpunkten:
- Raumordnung Graz: Umwidmung, (Vertrags-)Raumordnung
- Attraktivität einer Liegenschaft: liegenschaftsrechtliche Due Diligence
- Ankauf einer Liegenschaft: Zusicherungen im Kaufvertrag, Grundverkehr nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz
- Verwertung des Projektes: BTVG, Buy-to-Let-Projekte, Verkauf des Gesamtprojektes (Asset und Share Deal, Forward Purchase)
Bei Immobilienentwicklungen
werden Architekten & Raumplaner ebenso
wie die verschiedensten Disziplinen von Fachplanern
zunehmend in juristische Themen und (typische) Fallstricke
der öffentlichen als auch privaten Rechtsgebiete involviert, wie z.B.
- Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten innerhalb bestehender Widmungen
- Änderungspotentiale auf Basis der (lokalen) Raumplanungsrechte & Verordnungen
- Ankaufsüberlegungen von AG mit Worst- / Best-Case-Szenarien der Projektentwicklung
- Technischen Planungen mit möglichst flexiblen Nutzungsmöglichkeiten inkl. Betrieb
- Parifizierung samt Verkauf an Endnutzer oder als Exit Szenario an Investoren
Gemeinsam mit dem auf Immobilienentwicklungen und Liegenschaftsrecht spezialisierten
Rechtsanwalt Klaus PFEIFFER / Partner der Kanzlei Weber & Co Wien
wird Evelyn Susanne ERNST-KIRCHMAYR / Inhaberin DIe ERNST mit Spezialisierung auf
Wechselwirkungen Raumplanung<>Recht<>Immobilienentwicklungen
ausgewählte Aspekte zu o.g. Themen behandeln.
Wenn Sie spezifische Interessen mit der Anmeldung bekannt geben,
so werden wir diese gerne in unseren Vortrag einplanen bzw. mit den TeilnehmerInnen diskutieren.
Weitere Informationen sowie Möglichkeit zur Anmeldung
Link > Homepage des zt:forum als Veranstalterin
Link > 17.10.2019 Graz zt:forum Immobilienentwicklung: Erfolgreich im Recht!
Hinweis: Für eine Teilnahme ist KEINE Mitgliedschaft in der Kammer der Ziviltechniker erforderlich – Mitglieder der Ziviltechnikerkammer erhalten die üblichen Reduktionen