AUSGEBUCHT!

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Anmerkung: Für die Teilnahme ist eine ZT-Mitgliedschaft NICHT erforderlich
Ziviltechniker und Anwärter erhalten die üblichen Reduktionen für Mitglieder der ZT-Kammer.

Seminar am 12.12.2018 von 18:00-20:00 in der zt:akademie (ehem. arch+ing Akademie)
der Kammer der Ziviltechniker für Wien, Niederösterreich und das Burgenland

von DI ZT (r) Evelyn Susanne ERNST / DIe ERNST gemeinsam mit
        RA Dr. Michael HECHT/Kanzlei Fellner Wratzfeld & Partner

In diesem Kurzseminar werden die wesentlichen Aspekte der WBO-Novellen 2018 im Kontext von Projektentwicklung, Stadtplanung und Verfahrensrecht behandelt u.a.

  • neu formulierte übergeordnete Planungsziele „leistbares Wohnen“ und „Klimaschutz“
  • neue Widmungskategorie „(überwiegend) geförderter Wohnbau“
  • Verbot kurzfristige Vermietungen „air-bnb“
  • Fassadenbegrünung als neue Bebauungsbestimmung
  • Entfall Einlagerungsräume
  • Änderungen Stellplatzverpflichtung
  • Änderungen baubehördliche Genehmigungsverfahren

Welche Inhalte der Pressekonferenzen und Begutachtungsentwürfe und Gerüchte erlangten tatsächlich rechtliche Verbindlichkeit mit Beschlussfassung der „großen“ WBO Novelle vom 22.11.2018?

Der im August 2018 zur externen Begutachtung veröffentlichte Entwurf samt „Erläuternden Bemerkungen“ enthielt nicht nur aus diversen Fachkreisen angeregte Verbesserungen und Vereinfachungen sondern auch mehrere Überraschungen, denen im Herbst zahlreiche Gerüchte folgten z.B um die kolportierte Änderung der Mindestwohnungsgröße von 30 m2 auf 25m2 oder doch Beibehaltung der 30m2 – wobei im Zuge dieser Diskussionen die in Wien gesetzliche verankerte Regelung der Mindestgröße manchen überhaupt erst bekannt wurde.

z.B. zur neuen Widmungskategorie geförderter Wohnbau mit in Oktober noch „überwiegend“ d.h. > 50% oder im November einem verpflichtenden Mindestanteil von 2/3 und somit nur noch zulässigen Anteil von max. 1/3 freifinanzierten Wohnungen – für alle Liegenschaften oder gibt es dafür Mindestgrößen, Ausnahmen …?

zur Vorgeschichte

Im April 2018 wurde in einer Pressekonferenz eine umfangreiche Novellierung der Wiener Bauordnung aus wohnungs-, sozial- und stadtentwicklungspolitischen Gründen mit den (politisch) erklärten Zielen, leistbares Wohnen durch kostengünstigeres Bauen, Verbesserungen zu Klimaschutz und Energieeffizienz sowie Verfahrensvereinfachungen und -beschleunigung für September 2018 angekündigt.

Bereits die kurzfristig vorgezogene „kleine“ Novelle vom Juni 2018 zur Bewilligungspflicht vor Abbruch von Gebäuden älter als 1945 sorgte für spitzfindige eigentums- und verfahrensrechtlichen Diskurse nicht nur bei Juristen und Immobilienentwicklern.