unser multidimensionales Kalkulationstool
StbVCalc
ist aus der Taufe gehoben!!!!

… und wir empfehlen StbVCalc unbedingt schon bei
„Verdacht“ von Städtebaulichen Verträgen / Vertragsraumordnung
1. VOR Liegenschaftsankäufen
2. begleitend zu StbV-Verhandlungen
3. NACHkalkulation!

… und es war eine Herausforderung!!!!
„Risiko-/Chancenanalysen at it`s best“

…. was haben wir außer unserem Bewertungstool StbVCalc sonst noch erforscht?
u.a. praxisorientierte SWOT-Analysen für 6 resp. 10 theoretische Bewertungsmodelle
u.a. auf Vierfachmatrix von Raumplanung + Immobilienentwicklung + Öffentliches Recht + Privates Vertragsrecht

kontaktieren Sie uns und wir informieren Sie wann wir bzw. wo wir dieses (intern) vorstellen
> office@die-ernst.at

Basis für diese spannende theoretische und gleichzeitig praxisorientierte Aufgabenstellung
war unsere langjährige Beschäftigung mit höchst unterschiedlichen
(Bewertungs-)Modellen und Gesetzeslagen zu Städtebaulichen Verträgen
und Vertragsraumordnung in Österreich, Deutschland und der Schweiz
ebendort z.B. seit der „ERNSTen“ Diplomarbeit über Vergleiche der Raumplanungsrechte in A & CH in den 80-er Jahren,
besonders spannend: schon seit 1979 beinhaltete das „alte“ RPG in der Schweiz bundeseinheitlich
und somit für alle 26 Kantone die Vertragsraumordnung für die kantonale Gesetzgebung
einen angemessenen Ausgleich für Vor- oder Nachteile die durch die Planung aus diesem Gesetz entstehen –
ein wahrer Vorreiter also mit einigen wissenswerten Erfahrungen
seit diesen nunmehr beinahe 40 Jahren.

Bei Interesse an unserem
Stbv-Calc unserem Kalkulationstool zu
Städtebaulichen Verträgen resp. Vertragsraumordnung –
den Aufgabenstellungen, unseren Erkenntnissen bis hin zum Endbericht
oder schlichtweg Erfahrungsaustausch zur Vertragsraumordnung
kontaktieren Sie uns gerne unter
> office@die-ernst.at

Unterstützt durch die Wirtschaftsagentur Wien.Ein Fonds der Stadt Wien.
haben wir die Möglichkeit genutzt, in einem unabhängigem Auftragsverhältnis Bewertungsmodelle zu entwickeln
für Liegenschaften „mit Verdacht auf allfällige Erfordernis der Berücksichtigung von Zusatzkosten und
Projektadaptierungen durch Städtebauliche Verträge gem. § 1a WBO i.d.g.F.“

– klingt nicht nur komplex, war es auch!